Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rahmen von Mietverträgen die zwischen mietdeinobjektiv.de – voundr.com GmbH, Davenstedter Str 128, 30453 Hannover, Vertreten durch: Jens Paetzold, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE363302149.
– im Folgenden „Anbieter“ –
und
den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden
– im Folgenden „Kunde“ –
geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden, die die Anmietung von Foto- und Filmausrüstung aus dem Online-Katalog des Anbieters auf der Internetseite www.mietdeinobjektiv.de zum Inhalt haben, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der bestellten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Fotografie- und Videozubehör, insbesondere Objektive auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Jetzt mieten“ und nach vorhergehender Auswahl eines gewünschten Mietzeitraumes kann er einen rechtlich verbindlichen Antrag an den Anbieter abgeben, einen Mietvertrag zwischen Anbieter und Kunde über die im Warenkorb gesammelten Mietsachen abzuschließen (im Folgenden „Anfrage“).
(2) Vor dem Abschicken der Anfrage über den Button „Jetzt mieten“ kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
(3) Hat der Kunde den Button „Jetzt mieten“ betätigt, erhält der Anbieter hierzu eine Nachricht. Der Anbieter schickt hierbei auch dem Kunden unmittelbar eine automatische Empfangsbestätigung zu seiner Anfrage per E-Mail zu, in welcher die Anfrage des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Anfrage des Kunden auch bei dem Anbieter eingegangen ist und stellt noch keine Annahme eines Antrags des Kunden, also der Anfrage des Kunden dar.
(4) Der Anbieter prüft die Anfrage des Kunden und teilt dem Kunden umgehend und während der Geschäftszeiten des Anbieters mit, falls eine Anmietung der gewünschten Mietsache nicht möglich ist.
(5) Sofern der Anbieter mit dem Kunden rechtsverbindlich einen Mietvertrag hinsichtlich der Anfrage des Kunden abschließen möchte, informiert der Anbieter den Kunden umgehend per E-Mail darüber, dass er die Anfrage des Kunden auf Abschluss des Mietvertrages annimmt (Annahmeerklärung) und fügt dieser Nachricht insoweit den Vertragstext (bestehend aus Anfrage, AGB und Annahmeerklärung) bei, den der Kunde ausdrucken kann. Der Kunde erhält diese Annahmeerklärung des Anbieters auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes bei dem Anbieter gespeichert, kann jedoch für den Kunden nicht online auf der Internetseite des Anbieters mehr eingesehen werden.
(6) Der Mietvertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung gemäß § 2, Abs. 5 durch den Anbieter zustande. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
(9) Auf bestehende Lieferbeschränkungen weist der Anbieter auf seiner Seite www.mietdeinobjektiv.de hin.
§ 3 Überlassung und Versand der Mietsache
(1) Der Anbieter überlässt die gemieteten Sachen dem Kunden, indem er diese durch ein Transportunternehmen an die von dem Kunden angegebene Anschrift liefern lässt, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Der Anbieter informiert auf seiner Internetseite www.mietdeinobjektiv.de, mit welchen Transport- und Versandunternehmen er die Mietsachen versendet. Der Kunde hat die gesamte von dem Anbieter verwendete Transportverpackung für den Rückversand aufzubewahren.
(2) In Fällen, in denen ein Transportunternehmen die Mietsache wieder an den Anbieter zurücksendet, da die Zustellung der Mietsache bei dem Kunden fehlschlug, hat der Kunde dem Anbieter die vergeblichen Versandkosten zu erstatten, wenn nicht der Kunde als Verbraucher ein gesetzlich ihm zustehendes Widerrufsrecht wirksam ausgeübt hat oder aber der Kunde vorübergehend an der Annahme gehindert war, sofern nicht der Zeitpunkt der Lieferung eine angemessene Zeit zuvor bereits angekündigt worden war.
(3) Sofern ein Kunde eine Anfrage zur Selbstabholung der Mietsache am Sitz des Anbieters gestellt hatte und ein dahingehender Mietvertrag zustande gekommen ist, informiert der Anbieter den Kunden schriftlich, ab wann und innerhalb welcher Geschäftszeiten die Mietsache zur Abholung bereit steht.
(4) Von dem Anbieter angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt seiner Vertragsbestätigung, vorherige Zahlung der Miete und ggf. vereinbarter Kaution vorausgesetzt, vgl. § 6 Abs. 3, 4.
§ 4 Rückgabe der Mietsache
(1) Der Kunde hat die Mietsache spätestens am auf den letzten Miettag folgenden Tag (Rückgabetag) vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand an den Anbieter zurückzugeben (Rückgabe).
(2) Sofern der Rückgabetag gemäß § 4 Abs. 1 auf einen Sonntag oder Feiertag (im Bundesland des Kunden oder des Anbieters) fällt, ist der maßgebliche Rückgabetag statt des Tages gemäß § 4 Abs. 1 der unmittelbar erste auf den letzten Miettag folgende Tag, der kein Sonntag oder Feiertag (im Bundesland des Kunden oder des Anbieters) ist.
(3) Der Kunde hat die Mietsache zudem in der von dem Anbieter zur Überlassung bereitgestellten Transportverpackung ordnungsgemäß verpackt zurückzugeben. Sofern dem Kunden die Transportverpackung abhandengekommen sein sollte oder aber diese beschädigt ist, hat er mit dem Anbieter vor Rückgabe Kontakt aufzunehmen, um ggf. alternative Verpackungs- und Rückgabemöglichkeiten mit dem Anbieter abzustimmen. Der Kunde darf die Mietsache nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Anbieter in einer anderen oder beschädigten Transportverpackung zurückgeben.
(4) Sofern sich der Kunde die Mietsache gemäß § 3 Abs. 1 hat liefern lassen gilt:
- a) Der Kunde hat die Rückgabe der Mietsache durch Rücksendung mittels des vom Anbieter im Mietvertrag benannten Transportdienstleisters in der von dem Anbieter bereitgestellten Transportverpackung und mittels des vorfrankierten Rücksendetiketts vorzunehmen, das der Anbieter bei seiner Lieferung der Mietsache beilegt.
- b) Der Kunde sollte den Einlieferungsbeleg als Nachweis der Erfüllung vertraglicher Pflichten sorgfältig aufbewahren.
- c) Sofern dem Kunden das Rücksendeetikett abhandengekommen sein sollte oder aber dieses unleserlich oder aus sonstigen Gründen nicht mehr verwendbar ist oder aber ein Rückversand mittels des vom Anbieter ausgewählten Transportdienstes im Einzelfall für den Kunden aufgrund lokaler Gegebenheiten unzumutbar ist, hat er mit dem Anbieter vor einer Rückgabe unverzüglich Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zur Rückgabe mit dem Anbieter abzustimmen.
- d) Der Kunde darf die Mietsache nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Anbieter in einer anderen Art und Weise, als unter Verwendung des beigefügten Rücksendeetiketts und des ausgewählten Transportdienstes, zurückgeben.
(5) Sofern der Kunde die Mietsache selbst am Sitz des Anbieters vor Ort gemäß § 3 Abs. 3 abgeholt hat, hat der Kunde die Mietsache am gemäß § 4 Abs. 1, 2 maßgeblichen Rückgabetag in den Räumlichkeiten des Anbieters am Sitz des Anbieters zu den im Mietvertrag genannten Öffnungszeiten in der von dem Anbieter bereitgestellten Transportverpackung zurückzugeben.
(6) Unmittelbar nach der Rückgabe fertigt der Anbieter ein Protokoll an, in das etwaige Mängel oder Schäden notiert werden. Der Kunde hat dem Anbieter alle Kosten für die Wiederherstellung der Mietsache wegen etwaigen von dem Kunden zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden behält sich der Anbieter ausdrücklich vor.
§ 5 Gebrauch und Behandlung der Mietsache, Überlassung an Dritte, Nichtvertragsmäßige Nutzung
(1) Die Überlassung der Mietsache geschieht allein zur Nutzung der Mietsache durch den Kunden und ausschließlich zu dem mietvertraglich vereinbarten Umfang.
(2) Der Kunde ist insbesondere nicht ohne Erlaubnis des Anbieters berechtigt, die Mietsache Dritten zum Gebrauch zu überlassen, sie zu verleihen oder gar selbst zu vermieten.
(3) Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und sie im Rahmen des Zumutbaren vor Schäden zu bewahren und die Mietsache insbesondere ausschließlich in der Transportverpackung zu transportieren, die er von dem Anbieter bei Überlassung der Mietsache zum Zwecke des Transportes erhalten hat.
(4) Der Kunde hat sich vor einer Nutzung der Mietsache von dem Inhalt sämtlicher ihm mit der Mietsache übergebenen Hinweise und Bedienungsanleitungen vollständig Kenntnis zu verschaffen und etwaige dort aufgeführten Bedienungshinweise, Warnungen, Pflege- und Transporthinweise im Rahmen des Zumutbaren zu beachten.
(5) Der Kunde hat den Anbieter über auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich zu informieren
(6) Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache sind die Rechte und Pflichten des Anbieters. Veränderungen und Reparaturen an der Mietsache darf der Kunde nur mit Zustimmung des Anbieters vornehmen oder vornehmen lassen. Hiervon unberührt bleibt jedoch das Recht des Kunden zur Vornahme von Änderungen im Rahmen der Ausübung seines Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB.
(7) Sofern Mietsachen lediglich zur Anfertigung von Fotografien angemietet werden, ist mit der Mietzahlung neben der Instandhaltung und Instandsetzung auch lediglich die Überlassung zur Anfertigung von Fotografien abgegolten. Sofern der Kunde eine Mietsache vertraglich lediglich zur Anfertigung von Fotografien überlassen erhalten hat und die Mietsache jedoch mietvertragsrechtswidrig auch zur Anfertigung von Filmaufnahmen nutzt, berechnet der Anbieter dem Kunden eine für diese weitere Nutzung zusätzlich anfallende Miete für die gesamte vertragliche Mietdauer entsprechend seiner hierfür auf seiner Internetseite und im schriftlichen Mietvertrag genannten Preise.
(8) Der Kunde darf keine Kennzeichnungen, Aufkleber und Aufschriften an der Mietsache entfernen oder verändern.
§ 6 Miete, Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Versandkosten
(1) Auf der Internetseite des Anbieters und in seinen Verträgen angegebene Preise sind Gesamtpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache zum vertraglich vereinbarten Zweck für die vertraglich vereinbarte Zeit sowie für die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache.
(3) Eine Lieferung (§3 Abs. 1) oder Bereitstellung (§3 Abs. 3) der Mietsache erfolgt stets erst dann, wenn die vollständige Miete und eine ggf. zusätzliche, mietvertraglich vereinbarte Kaution sowie ggf. anfallende Versandkosten vollständig an den Anbieter gezahlt wurde (Vorkasse).
(4) Dem Anbieter steht insoweit bis zur vollständigen Zahlung aller vertraglich vereinbarten Beträge gemäß § 4 Abs. 4 ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Überlassung der Mietsache an den Kunden zu.
(5) Für seine Zahlung kann der Kunde verschiedene Zahlungsarten wählen, die auf der Internetseite des Anbieters (www.mietdeinobjektiv.de) sowie in dem Vertragstext des Mietvertrages (§ 2 Abs. 5) aufgeführt werden. Auch werden dort jeweils die von dem Anbieter im Falle einer Lieferung gemäß § 3 Abs. 1 berechneten Liefer- und Versandkosten angegeben.
§ 7 Rechte des Kunden bei Mängeln
(1) Der Anbieter hat die vertragliche Pflicht, die Mietsache in einem Zustand zu erhalten, der für einen vertragsgemäßen Gebrauch erforderlich ist, und hierzu auch die im Einzelfall nötigen Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten auszuführen, falls Störungen, Mängel oder Schäden auftreten. Der Kunde gewährt hierzu dem Anbieter Zugang zur Mietsache.
(2) Der Kunde hat unbedingt seine Pflichten aus § 5 Abs. 5 zu beachten.
(3) Der Anbieter kann Mängel auch durch Austausch der Mietsache oder Teilen hieran beseitigen, wenn der Kunde damit einverstanden ist. Der Kunde verweigert seine Zustimmung hierzu nur, wenn hierfür erhebliche Gründe vorliegen.
§ 8 Kaution
(1) Zur Sicherung der Ansprüche des Anbieters behält dieser sich vor, von dem Kunden eine Sicherheit in Form eines Geldbetrages gezahlt zu verlangen (Kaution).
(2) Die Höhe der Kaution bemisst der Anbieter anhand des aktuellen Verkehrswertes der von dem Kunden begehrten Mietsache.
(3) Nachdem der Anbieter die Mietsache in ordnungsgemäßem und vollständigem Zustand zurückerhalten hat, zahlt er dem Kunden die von ihm gezahlte Kaution binnen zehn Tagen zurück. Für die Rückzahlung der Kaution kann der Anbieter das Zahlungsmittel verwenden, das bereits zur Zahlung von Miete und Kaution genutzt worden war.
(4) Ist die Mietsache überhaupt nicht, nicht vollständig oder aber nicht in ordnungsgemäßem Zustand binnen fünf Tagen nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zum Anbieter zurückgelangt, setzt der Anbieter dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner mietvertraglichen Rückgabepflichten. Führt auch die gesetzte Nachfrist nicht zu einer vollständigen Rückgabe in einem ordnungsgemäßen Zustand, so behält der Anbieter einen dem Schaden entsprechenden Betrag von der gezahlten Kaution ein, sofern es der Kunde zu vertreten hat, dass die Mietsache nicht, nicht vollständig oder in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand zum Anbieter zurückgelangt ist. Der Anbieter behält sich darüber hinaus auch die Geltendmachung sämtlicher weiterer gesetzlich ihm zustehenden Rechte sowie die Geltendmachung eines höheren von dem Kunden zu vertretenden Schadens vor, sofern die von dem Kunden gezahlte Kaution der Höhe nach nicht ausreicht oder eine solche im Einzelfall überhaupt nicht gezahlt worden war.
§ 9 Anzeigepflichten und sonstige Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat ungeachtet seiner vorstehend geregelten Pflichten stets nach den tatsächlichen Möglichkeiten und Gegebenheiten im Einzelfall in zumutbarer Weise für eine Verhinderung eines Entwendens der Mietsache und für die Abwendung und ggf. Minderung von Schäden an der Mietsache in der Zeit Sorge zu tragen, in der ihm die Mietsache überlassen ist.
(2) Der Kunde hat bei jeglichen Beschädigungen der Mietsache oder bei einem Abhandenkommen der Mietsache – nachdem er davon Kenntnis erlangt hat – unverzüglich, gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch den Anbieter über alle Details hierzu zu informieren.
(3) Der Kunde hat auch ggf. erteilte Weisungen des Anbieters zur Schadensabwendung oder Schadensminderung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen.
(4) Bei Schäden oder Abhandenkommen der Mietsache durch strafbare Handlungen (etwa bei Sachbeschädigung, Diebstahl oder Raub) hat der Kunde die Einzelheiten unverzüglich nach Kenntniserlangung bei der Polizei anzuzeigen.
(5) Der Kunde hat Schäden an Mietsachen grundsätzlich so lange unverändert zu lassen, bis die beschädigte Mietsache durch den Anbieter freigegeben worden ist. Sind Veränderungen unumgänglich, sind Schäden durch den Kunden nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigte Mietsache unbedingt bis zu einer Besichtigung durch den Anbieter aufzubewahren.
(6) Der Kunde hat dem Anbieter soweit möglich unverzüglich jede Auskunft – auf Verlangen auch in Schriftform – zu erteilen, die zur Feststellung von Schäden und zur Feststellung der Einzelheiten eines Abhandenkommens erforderlich ist und dem Anbieter und ggf. von ihm beauftragten Dritten jede Untersuchung über Ursache und Höhe eines Schadens bzw. zu den Einzelheiten eines Abhandenkommens der Mietsache zu gestatten.
(7) Der Kunde hat vom Anbieter im Schadens- oder Verlustfall angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
(8) Der Kunde hat dem Anbieter unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform mitzuteilen, sofern er Kenntnis von dem Verbleib einer zuvor abhanden gekommenen Mietsache erlangt.
§ 10 Haftung
(1) Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
November 2019, Hannover